EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR FERNWARTUNG
Für alle Fernwartungssitzungen der Fa. LSK-Engineering Services GmbH gelten die nachfolgenden
Bedingungen, welche Sie mit dem Starten der Software anerkennen:
ln Ergänzung ihrer Serviceleistungen bietet die Fa. LSK-Engineering Services dem Kunden an, ihn über die Fernwartungssoftware "Teamviewer" bei der Installation und Beratung sowie bei der Beseitigung von Störungen über die Fernwartungssoftware "Teamviewer" zu unterstützen. Der Kunde erlaubt dem Berater der Fa. LSK über die Fernsteuerung des Computers/Netzwerkes mit der Möglichkeit der Datenveränderung auf dessen Computer zuzugreifen. Ohne ausdrückliche Zustimmung kann der Berater nicht auf den PC zugreifen. Ohne ausdrückliche Zustimmung kann der Berater nicht mit dem Kunden zusammenarbeiten. Es ist nicht möglich, unbemerkt und unberechtigt Daten vom PC zu entfernen. Die gemeinsame Sitzung kann jederzeit vom Kunden unterbrochen werden. Die Fa. LSK übernimmt keinerlei Haftung von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen. Die gesamte Sitzung wird zu Kontrollzwecken aufgezeichnet.
§ 1 Leistung und Vergütung
Die Installation, Beratungs- und Serviceleistungen unter Verwendung der Software Teamviewer beziehen
sich in der Regel auf die von der LSK bereitgestellte Hard- und Softwarelösungen. Die
Nutzung des Teamviewer moduls ist für Kunden mit Update- und Supportvertrag kostenfrei. Kunden ohne
Vertrag werden die üblichen Stundensätze berechnet. Gerne wird auf Anfrage darüber ein Angebot erstellt.
§ 2 Leistungszeit
Die vorgenannten Leistungen werden seitens der Fa. LSK in der Regel während der Geschäftszeiten erbracht.
§ 3 Sicherheit, Datenschutz
a) Der Nachweis der Authentizität des Kunden wird dadurch erreicht, dass dieser über einen
Verbindungsaufbau eine spezielle Sitzungsnummer eingeben muss. Diese Nummer erhält der Kunden von der Fa. LSK auf Anforderung. Nur nach fehlerfreier Eingabe dieser Nummer wird eine Kommunikation über das Internet zwischen dem Teamviewer teilnehmer hergestellt, die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt. Die Sitzungsnummer ist nur für eine Sitzung gültig. Ggf. erfolgt eine komplette "Teamviewer Sitzung" durch die Fa. LSK.
b) Der Kunde informiert die Fa. LSK unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Fernwartung aufgetreten sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen.
c) Der Kunde trägt selbst dafür Verantwortung, dass aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist.
d) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweiligen Datenschutzvorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt. Die Fernwartung stellt weder eine Auftragsdatenverarbeitung noch eine Funktionsübertragung incl. Datenübermittlungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz dar. Da jedoch im Zusammenhang mit der Fernwartung ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht
ausgeschlossen werden kann, finden die Anforderungen des § 11 Abs. 1-4 Bundesdatenschutzgesetz auf diese Nutzungsvereinbarung entsprechend Anwendung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er in seinem Bereich die Voraussetzungen für eine datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung schafft.
§ 4 Haftung
Die Fa. LSK-Engineering Services übernimmt keinerlei Gewährleistung, für die durch den Kunden auf
deren Computer installierten Programme, sowie deren Schutzeinrichtungen (Virenscanner, Firewall u.ä.). Der Kunde ist verpflichtet, vor Inanspruchnahme des Teamviewers sämtliche anderweitigen auf seinem Computer befindlichen Programme zu schließen. Die Gewährleistung der seitens der Fa. LSK gestellten Software entfällt, wenn der Kunde selbst Veränderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt. Der Haftungsausschluss greift nicht, insoweit die Pflichtverletzung auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. LSK beruht.
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus der etwaigen Übernahme von Garantieren bleiben hiervon unberührt.
Die Fa. LSK haftet darüber hinaus für Schäden bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für
einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. ln diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den beim Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Eine über den vorhersehbaren typischen Schaden hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Fa. LKS haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass sie deren Vernichtung schuldhaft verursacht hat. Es gehört zu den Obliegenheiten des Kunden sicherzustellen, dass Daten zumindest kalendertäglich durch Sicherheitskopien gesichert werden. Für Datenverluste, die wegen der Obliegenheitsverletzung zur Datensicherung eingetreten ist, haftet die Fa. LSK nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für fehlerhafte Software als solche wird nicht gehaftet.
§ 5 Vertragslaufzeiten/Vertragsende
Der Vertrag kommt mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem
Mitarbeiter der Fa. LSK durch den Kunden zustande. Der Vertrag endet mit Schließung der Fernwartungssitzung. Dies geschieht entweder durch den Kunden oder durch den Berater der Fa. LSK. Die Fa. LSK ist berechtigt, die Fernwartung abzulehnen oder jederzeit auch ohne Durchführung von Einstellungsarbeiten bzw. einer Fehlerbehebung zu beenden. Die Fa. LSK ist nicht verpflichtet, den Grund der Beendigung mitzuteilen.
Ein Anspruch auf Durchführung von Fernwartungsarbeiten besteht nicht.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klausel des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem den unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 7 Gerichtsstand und Anwendung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Crailsheim.